| Senat |
Datum |
Aktenzeichen |
Stichwort
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| 1. Senat |
09.06.2004 |
1 BvR 636/02 |
Das Verfahren betrifft das gesetzliche Verbot der Öffnung von
Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit
hinaus sowie an Sonntagen.
siehe auch Pressemitteilung vom 9.06.2004
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| 1. Senat |
29.04.2003 |
1 BvR 62/99 |
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Recht des Betriebsrats zur
betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung bei der Festlegung von
Arbeit an Wochen-Feiertagen und bei der Bestimmung von Ersatzruhetagen
in einem Zeitungszustellungsbetrieb.
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| 1. Senat |
22.05.2002 |
1 BvR 797/96 |
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Verfügungsurteile auf Unterlassung von Äußerungen.
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| 1. Senat |
02.07.2001 |
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Die Verfassungsbeschwerde richtet sich im Wesentlichen gegen eine
gerichtliche Entscheidung, mit der eine gegenüber dem Beschwerdeführer
fristlos ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses als
wirksam angesehen wurde. Anlass für die Kündigung war, dass der
Beschwerdeführer im Rahmen eines staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahrens gegen seine Arbeitgeberin beziehungsweise deren
Geschäftsführer als Zeuge ausgesagt und der Staatsanwaltschaft
Unterlagen übergeben hatte.
siehe auch Pressemitteilung vom 17.07.2001
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| 1. Senat |
11.04.2000 |
1 BvL 2/00 |
Die Vorlage des Landesarbeitsgerichts Brandenburg betrifft die Frage,
ob Art. 110 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.
August 1992 (GVBl I S. 298, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. April
1999 <GVBl I S. 98>) - BbgVerf -, wonach eine Kündigung oder
Entlassung von ehrenamtlichen Richtern während ihrer Amtszeit nur
zulässig ist, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber oder
Dienstherrn zur fristlosen Kündigung berechtigen, im Hinblick auf die
konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1
Nr. 12 GG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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| 1. Senat |
15.12.1999 |
1 BvR 505/95 |
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Mitbestimmung des
Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei der Festlegung des
Arbeitszeitbeginns von Mitarbeitern eines Presseunternehmens. |
| 1. Senat |
15.12.1999 |
1 BvR 694/90 |
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Mitbestimmung des
Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei der Festlegung der
täglichen Arbeitszeit von Redakteuren eines Presseunternehmens. |
| 1. Senat |
15.12.1999 |
1 BvR 729/92 |
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Mitbestimmung des
Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei der Festlegung der
täglichen Arbeitszeit von Rundfunkredakteuren eines Presseunternehmens. |
| 1. Senat |
0.08.1999 |
1 BvR 315/97 |
1. Der in einer Automobilfabrik beschäftigte Kläger des
Ausgangsverfahrens, ein langjähriges Mitglied der Beschwerdeführerin,
kandidierte im Jahre 1994 bei den Wahlen zum Betriebsrat als einzelner
Bewerber auf einer gesonderten Liste neben der von der
Beschwerdeführerin unterstützten Betriebsratsliste. Daraufhin teilte
die Beschwerdeführerin dem Kläger mit, daß die Durchführung eines
Untersuchungsverfahrens zur Feststellung von gewerkschaftsschädigendem
Verhalten beantragt sei und er sich innerhalb von zwei Wochen
schriftlich zu rechtfertigen habe, was der Kläger auch tat. Danach
wurde dem Kläger mitgeteilt, daß gegen ihn nunmehr das
Untersuchungsverfahren durchgeführt werde. Gleichzeitig wurde er
aufgefordert, innerhalb von vierzehn Tagen zwei Beisitzer für die
Untersuchungskommission zu benennen. Der Aufforderung kam der Kläger
nicht nach, woraufhin der Vorstand der Beschwerdeführerin den Beschluß
faßte, den Kläger wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Benennung
zweier Beisitzer aus der Organisation auszuschließen. |
| 1. Senat |
02.03.1999 |
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Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob § 3 Abs. 2 Satz 1 des
Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes über die Anwendung der
Montan-Mitbestimmung auf Konzernobergesellschaften in seiner 1988
novellierten Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 2.03.1999 |
| 1. Senat |
24.02.1999 |
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Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Gewerkschaft
Mitglieder ausschließen darf, die bei Betriebsratswahlen auf einer
konkurrierenden Liste kandidieren.
siehe auch Pressemitteilung vom 7.05.1999 |
| 1. Senat |
22.07.1998 |
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1. Der Beschwerdeführerin, einem Chemieunternehmen, war auf Antrag des
Betriebsrats durch einen arbeitsgerichtlichen Beschluß untersagt
worden, in einer Werkszeitung Zuschriften von Beschäftigten ohne
Verfassernamen wiederzugeben. Die Beschwerdeführerin hat mit ihrer
Verfassungsbeschwerde die Verletzung ihres Grundrechts auf
Pressefreiheit gerügt. Dem Betriebsrat ist als Antragsteller des
Ausgangsverfahrens gemäß § 94 Abs. 3 BVerfGG Gelegenheit zur Äußerung
gegeben worden. Hiervon hat er durch einen von ihm bevollmächtigten
Rechtsanwalt Gebrauch gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat den
angefochtenen Beschluß aufgehoben, weil er die Beschwerdeführerin in
ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzte. Das Land
Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen
zu erstatten (BVerfGE 95, 28). |
| 1. Senat |
20.05.1998 |
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Die Vorlage betrifft die Frage, ob vom Anspruch auf
Schlechtwettergeld die jeweils erste Stunde an einem Ausfalltag
durch § 85 Abs. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in
der Fassung des Art. 1 Nr. 32 des Ersten Gesetzes zur Umsetzung
des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom
21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353) mit Wirkung vom 1. Januar
1994 ausgenommen werden konnte. |