BAG, Urteil vom 20.03.2001- Aktenzeichen 3 AZR 544/99

EinigungsV Anl. II Kap. VIII
DDR: Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in besonders wichtigen volkseigenen Betrieben (AO 54 - vom 9. März 1954 - GBl. DDR I Nr. 30 S 301 f.)
BGB §§ 329, 415
(Zusatzversorgung nach der AO 54 - Schuldmitübernahme - Bargründung und Abspaltung)
Zur Auslegung eines Vertrages kann das spätere Verhalten eines Vertragspartners herangezogen werden. Erfüllt ein Vertragspartner Verbindlichkeiten gegenüber einem Dritten, ohne deutlich zu machen, daß er für den anderen Vertragspartner tätig wird, spricht dies dafür, daß er eine eigene Verbindlichkeit erfüllen will.
Hinweise:
Verhältnis zu bisheriger Rechtsprechung:
Parallelsache zum Urteil des Senats vom 14. September 1999 - 3 AZR 731/98 -