Gericht: BAG Aktenzeichen: 4 AZR 258/95 Datum: Beschluß vom 05.05.95 Normen - ZPO § 233 Leitsätze Leitsätze: »Ein Rechtsanwalt braucht sich nicht zu vergewissern, ob eine Rechtsmittelschrift, mit der eine Notfrist eingehalten werden soll, rechtzeitig bei dem Adresssatengericht eingegangen ist, wenn diese in ausreichendem Abstand zum Ablauf der Frist zur Post gegeben wird.« Hinweise: Siehe bereits BVerfG, NJW 1980, 769; 1983, 1479; 1994, 244.